Am 29. März 2019 wird Großbritannien offiziell aus der EU austreten. Die Verhandlungen zwischen Großbritannien und der EU über ein Handelsabkommen für dieses Ereignis sind immer noch in vollem Gange, aber eines ist klar: Ob es einen weichen Brexit oder gar kein Abkommen geben wird, die Voraussetzungen für den grenzüberschreitenden Handel werden sich wesentlich verändern. Dies wird auch deutsche Unternehmen treffen und Betriebe sollten sich schon jetzt auf den Ernstfall eines eventuellen harten Brexits ohne Abkommen vorbereiten. Denn falls es bis Ende November keine Einigung gibt, die ja dann auch noch von den Regierungen aller EU-Staaten abgesegnet werden muss, könnten in weniger als sechs Monaten von einem Tag auf den anderen die Grenzen Großbritanniens einfach dicht sein.
Gibt es jedoch noch rechtzeitig ein Abkommen, so wird es eine 21-monatige Übergangsphase geben, in der die neuen Handelsbedingungen schrittweise eingeführt und rechtliche Einzelheiten geklärt werden können. Dies wäre der günstigste Fall. Aber auch hierbei wird sich der grenzüberschreitende Handel deutlich ändern.
Wichtige Themen, mit denen sich Unternehmen und Betriebe dringend beschäftigen sollten, sind die Arbeitserlaubnis für britische Angestellte sowie für Beschäftigte in Großbritannien, die Gültigkeit von Verträgen und verlängerte Lieferzeiten.
Unternehmen und Betriebe, die viel Handel mit dem Vereinigten Königreich betreiben, werden am heftigsten betroffen sein und müssen sich schon im Vorfeld intensiv mit beiden Szenarien, dem weichen oder harten Brexit, auseinandersetzen.
Mitarbeiter im Ausland
Viele Unternehmen senden ihre Mitarbeiter zur Montage ins Ausland, um beispielsweise eine Radonmessung durchzuführen, Maschinen zu montieren oder diese zu warten. Diese Mitarbeiter werden nach dem Brexit allerdings nicht mehr ohne Weiteres nach Großbritannien einreisen können. Insbesondere längerfristige Aufenthalte könnten problematisch werden und es werden eventuell Arbeitsvisa erforderlich. Betriebe können sich schon jetzt informieren und, wenn notwendig, rechtzeitig die nötigen Genehmigungen und Papiere beantragen.
Verträge
Beim Abschluss neuer Verträge, beispielsweise mit Zulieferern aus Großbritannien, sollten alle eventuellen Auswirkungen des Brexits auf internationale Handelsbedingungen berücksichtigt werden. Nach dem Brexit könnten sich Zölle und Produktzulassungen durchaus ändern. Bereits existierende langfristige Verträge mit britischen Geschäftspartnern könnten unter Umständen nach dem Brexit ihre Gültigkeit verlieren. Man kann eventuellen Problemen schon jetzt mit Zusatzklauseln vorbeugen, die jedoch rechtlich geprüft werden müssen.
Verlängerte Lieferzeiten
Ein Brexit ohne Abkommen wird zweifellos Chaos im grenzüberschreitenden Handel verursachen, denn Waren müssen wieder beidseitig der Grenzen kontrolliert werden. Dies wird den Güterverkehr auf Straßen, auf dem Wasserweg und auf dem Luftweg behindern. Daher sollten Unternehmen schon jetzt ihre Lieferfristen bedenken und wenn nötig anpassen. Dies gilt sowohl beim Import als auch beim Export von Waren. Unternehmen sollten rechtlich überprüfen lassen, ob eventuelle Lieferverzögerungen Vertragsstrafen nach sich ziehen können. Auch für den zusätzlichen Arbeitsaufwand, der mit eventuellen Zollanmeldungen verbunden sein wird, sollten Betriebe schon im Vorfeld planen.
Langfristige Folgen
Der Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU wird neben diesen kurzfristigen Auswirkungen auch langfristige Folgen haben. Das Ausmaß dieser Folgen wird von den mit dem Brexit verbundenen Abkommen bestimmt werden. Gibt es kein Abkommen, so werden die Folgen größer sein. Zumindest wird sich der Brexit auf die Investitionsbereitschaft auswirken. Ein Vorteil für deutsche Unternehmen könnte der eventuelle Wertverlust des Pfunds gegenüber dem Euro sein.